Nach der Wahl Der Weg zum neuen Bundestag
Wie werden aus gewählten Kandidaten Bundestagsabgeordnete? Wann trifft sich das neu gewählte Parlament zum ersten Mal? Und ab wann tagen die Fraktionen? Eine Übersicht.
Wie werden aus Kandidaten Abgeordnete im Bundestag?
Am Tag nach der Wahl hat die Ermittlung der endgültigen Ergebnisse in den Wahlkreisen begonnen. Sobald sie vorliegen, werden die gewählten Bewerber in den Wahlkreisen und von den Landeslisten benachrichtigt. Offiziell treten sie ihr Mandat als Abgeordnete allerdings erst mit der ersten Sitzung des neuen Bundestags an. Sollte der gewählte Kandidat seine Mitgliedschaft ablehnen, muss er das noch vor der konstituierenden Sitzung des Bundestags schriftlich erklären.
Wann trifft sich der neu gewählte Bundestag?
Ein genaues Datum steht noch nicht fest. Aber spätestens einen Monat nach der Wahl, am 24. Oktober, muss die konstituierende Sitzung des Bundestags stattfinden. Bei der Sitzung werden die alten von den neuen Abgeordneten abgelöst und der neue Bundestagspräsident sowie seine Stellvertreter gewählt. Einberufen wird die erste Sitzung allerdings noch vom alten Bundestagspräsidenten, Norbert Lammert.
Bis zum ersten Treffen muss sich die Bundestagsverwaltung um organisatorische Fragen kümmern - wie etwa um die Raumverteilung für die einzelnen Fraktionen sowie E-Mail-Adressen und Telefonnummern für die neuen Abgeordneten.
Im Plenarsaal des Bundestages müssen nach der Wahl erst die Stühle neu gruppiert werden, um die neuen Mehrheitsverhältnisse auch in der Sitzordnung abzubilden.
Wann treffen sich die Fraktionen zum ersten Mal?
Noch vor der konstituierenden Sitzung des Bundestags treffen sich die neuen Fraktionen - meist schon kurz nach der Wahl. Den Auftakt machte die FDP-Fraktion bereits am Montag nach der Wahl. Die ersten Fraktionssitzungen von CDU/CSU, SPD, AfD, Grünen und Linkspartei fanden einen Tag später statt.
Bei ihrer ersten Fraktionssitzung bestimmen die Abgeordneten normalerweise die Fraktionsvorsitzenden und vergeben andere Posten, wie den des Parlamentarischen Geschäftsführers. Zudem werden weitere Sitzungstermine geplant.
Wann wird das amtliche Endergebnis verkündet?
Einen Tag nach der Wahl, am 25. September, haben die Kreis- und Landeswahlausschüsse damit begonnen, das endgültige Wahlergebnis für alle Direktkandidaten und die Zweitstimmen auszuzählen. Das Gesamtergebnis wird dann vom Bundeswahlausschuss ermittelt. Schließlich gibt der Bundeswahlleiter das amtliche und damit das endgültige Endergebnis für das gesamte Wahlgebiet bekannt. In der Regel erfolgt die Bekanntgabe innerhalb von zwei Wochen. Meist unterscheidet sich das endgültige vom vorläufigen Ergebnis nur minimal - trotzdem gewann etwa bei der Bundestagswahl 2013 mit dem endgültigen Ergebnis die SPD einen Sitz hinzu.
Kann gegen das Wahlergebnis Einspruch gelegt werden?
Bis spätestens zwei Monate nach der Wahl, am 24. November, können Wahlberechtigte, Bundes- und Landeswahlleiter sowie der Bundestagspräsident Einspruch gegen das Wahlergebnis einlegen. Die Beschwerde muss dann vom Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags überprüft und beurteilt werden. Wenn der Bundestag den Einspruch abweist, gilt als letzte Beschwerdeinstanz das Bundesverfassungsgericht.