Fremdenfeindlichkeit Jeden Tag zwei Angriffe auf Asylbewerber
Die Zahl der Angriffe auf Asylbewerber ist zurückgegangen. Immer noch aber werden in Deutschland im Schnitt statistisch gesehen zwei Asylbewerber pro Tag Opfer von Angriffen - und die Taten werden brutaler.
In Deutschland werden im Durchschnitt zwei Asylbewerber pro Tag attackiert. Wie aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, verzeichneten die Behörden im ersten Halbjahr 2022 insgesamt 424 solch überwiegend rechtsmotivierter Straftaten. Das waren etwa ein Viertel weniger als im Vorjahreszeitraum mit 576 Straftaten.
Brandstiftung, Köperverletzung und Waffeneinsatz
Allerdings setzten in diesem Jahr die zumeist rechtsradikalen Täter laut der Übersicht, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegt, mehr Gewalt ein. 86 Opfer, unter ihnen drei Kinder, wurden bei Angriffen verletzt, die sich abgesehen von einem Fall außerhalb von Asylbewerberunterkünften ereigneten. Das ist demnach ein klarer Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 62 Verletzten.
In einem knappen Viertel der Fälle handelte es sich um Gewalttaten wie Brandstiftung, Körperverletzung und den Einsatz von Sprengstoff und Waffen. Hinzu gekommen sind in der ersten Jahreshälfte 43 Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte - zumeist Sachbeschädigung, Schmierereien und Propaganda. Außerdem gab es 12 Angriffe gegen Hilfsorganisationen und freiwillige Helfer im Bereich Flucht und Asyl.
"Rassistische Gewalt gehört zum Alltag"
Die Abgeordnete der Linksfraktion, Clara Bünger, sagte zu den Zahlen: "Das zeigt einmal mehr: Rassistische Gewalt gehört zum Alltag in Deutschland." Jeder rassistische Übergriff sei einer zu viel. Sie forderte geeignete Schutzkonzepte für Asylbewerber: "Dringend notwendig wäre zudem ein Bleiberecht für Opfer rechter und rassistischer Gewalt."
Die meisten Angriffe auf Asylbewerber, die sich unabhängig von einer Asylunterkunft ereigneten, gab es laut Statistik mit jeweils mehr als 60 in Brandenburg und in Bayern. Bundesweit hatten etwa 50 dieser Straftaten den Angaben nach die Motive "ausländische Ideologie" oder "religiöse Ideologie". In diesen Fällen handelt es sich um Taten, für die entweder eine aus dem Ausland stammende Ideologie entscheidend war oder die Tat mit einer Religion begründet wurde.