Bundeskabinett Mehr Schutz für queere Menschen
Die Bundesregierung will mehr für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und gegen die Diskriminierung sexueller Minderheiten tun. So soll unter anderem das Abstammungs- und Familienrecht modernisiert werden.
Mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog will die Bundesregierung künftig die Rechte queerer Menschen stärken. Dazu hat das Bundeskabinett einen bundesweiten Aktionsplan für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt beschlossen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP setzt damit eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um.
In dem Plan werden Vorhaben und Empfehlungen zusammengeführt, die den Alltag und die rechtliche Stellung von Menschen verbessern sollen, die homosexuell, bi-, trans- oder intersexuell leben und unter dem Begriff queer zusammengefasst werden. Als queer bezeichnen sich auch Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren.
"Gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt"
"Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können", erklärte Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Damit dies auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen möglich ist, sehe sich die Bundesregierung in der Verantwortung für eine aktive Politik gegen Diskriminierung zu sorgen, betonte er.
Modernisierung des Abstammungs- und Familienrecht
Dazu solle beispielsweise das Abstammungs- und Familienrecht so modernisiert werden, dass vielfältige Familienkonstellationen - sogenannte Regenbogenfamilien - gestärkt werden. Teil der Maßnahmen sei auch das seit längerem angekündigte Vorhaben, das bisherige Transsexuellengesetz durch ein neues Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen, erklärte Hebestreit.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz soll erreicht werden, dass jeder Mensch in Deutschland sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können soll.