Warnung der Ärztekammer Tausende Medizinstudienplätze fehlen
An den Unis fehlen Tausende Plätze für Medizinstudierende, warnt die Ärztekammer. Es müsse schnell gehandelt werden, da Zehntausende Ärzte vor dem Ruhestand stehen. Auch zum Paragrafen 219a positionierte sich die Ärzteschaft.
In Deutschland fehlen nach Einschätzung der Bundesärztekammer mehrere Tausend Medizin-Studienplätze. Die Länder müssten an ihren Universitäten umgehend 6000 zusätzliche Plätze schaffen, sagte die Vizepräsidentin der Ärztekammer, Ellen Lundershausen, auf dem Ärztetag in Bremen. Eine immer älter werdende Gesellschaft brauche auch mehr Ärzte.
Qualität der Versorgung könnte leiden
Laut Lundershausen sank aber die Zahl der Studienplätze in den letzten 30 Jahren: von etwa 16.000 nach der Wiedervereinigung auf heute rund 11.000. Die Zeit dränge, sagte Lundershausen, weil die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten so lange dauere: Wer heute anfange zu studieren, komme erst in zwölf bis 15 Jahren in der Versorgung an.
Die Vizepräsidentin räumte ein, dass Plätze für das Medizinstudium teuer seien. Aber wenn der Staat nicht mehr investiere, müsse er den Patientinnen und Patienten auch erklären, dass die heute gute bis sehr gute Versorgung im Jahr 2040 so nicht mehr sein werde.
Zehntausende Ärzte vor dem Ruhestand
Bereits am Dienstag hatte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, gesagt, dass rund 20 Prozent aller Ärzte kurz vor dem Ruhestand stünden. Dies entspricht rund 83.000 Medizinerinnen und Medizinern, die in den nächsten Jahren in Rente gehen.
Auch Ärztinnen und Ärzte hätten zudem zunehmend den Wunsch, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. Es gebe einen Trend zu mehr Teilzeitarbeit - auch deshalb brauche es mehr Nachwuchs. "Dadurch sind mehr Ärztinnen und Ärzte als früher nötig, um frei werdende Stellen nachzubesetzen und die Zahl der zur Verfügung stehenden Arztstunden konstant zu halten - und das bei steigender Behandlungsintensität", sagte Reinhardt.
Ärztetag begrüßt Abschaffung des Paragrafen 219a
Der Ärztetag begrüßte die geplante Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, der das Informieren über Schwangerschaftsabbrüche erschwert. Die derzeitige Regelung sei für Ärztinnen und Ärzte unhaltbar, heißt es in einer Erklärung des Ärztetages. Die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen plant, den Paragrafen aufzuheben.
In der Vergangenheit wurden Ärztinnen und Ärzte auf Basis des Paragrafen verurteilt, die auf ihrer Internetseite darüber informierten, dass sie Abtreibungen vornehmen und dabei ihre Methoden beschrieben. Bekannt geworden ist vor allem die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die gegen eine Geldstrafe bis vor das Bundesverfassungsgericht zog.