Informationen zu Abtreibungen Kabinett für Reform von Paragraf 219a
Schwangere sollen sich einfacher über Möglichkeiten zur Abtreibung informieren können. Das Kabinett billigte einen Kompromiss zum sogenannten Werbeverbot in Paragraf 219a. Kritikern geht der aber nicht weit genug.
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Reform des umstrittenen Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch verabschiedet. Der Kompromiss der Großen Koalition sieht eine Ergänzung des Paragrafen vor, um Schwangeren einen besseren Zugang zu Ärzten zu geben, die eine Abtreibung durchführen. Zugleich sollen die Ärzte eine größere Rechtssicherheit erhalten. Die Werbung für Abtreibung bleibt weiter strafbar.
Stimmt auch der Bundestag zu, dürfen Ärzte und Kliniken künftig über die Tatsache informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den gesetzlichen Voraussetzungen durchführen. Für weitergehende Informationen müssen sie allerdings auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen.
Zudem soll die Bundesärztekammer eine Liste der Ärzte und Krankenhäuser erstellen, die Abbrüche durchführen. Diese soll auch die Möglichkeiten und Methoden umfassen und ständig aktualisiert werden. Außerdem sollen Verhütungspillen länger von der Krankenkasse bezahlt werden - bis zum 22. Geburtstag und nicht wie bisher bis zum 20. Geburtstag.
Demonstration für die Abschaffung von Paragraf 219a Ende Januar in Berlin.
Kritik von Frauen, Ärzten und Parteien
Ärzte und viele Frauen kritisieren nach wie vor scharf, dass sich Schwangere damit weiterhin nicht umfassend beim Arzt ihres Vertrauens informieren können. Die Änderung von Paragraf 219a, der "Werbung" für Abtreibungen unter Strafe stellt, war in der Koalition hoch umstritten. Die SPD und Oppositionsparteien wollten das Verbot ganz streichen - doch CDU und CSU lehnten ab
Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis kündigte ihre Ablehnung im Bundestag an. "Sichtbar wird Politik, wenn man namentlich abstimmt", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". "Ich habe mich in dieser Frage immer klar positioniert: Politik sollte sich an der Mehrheit ausrichten. Und die Mehrheit sind nun mal Frauen."
Die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), die Europaabgeordnete Maria Noichl, rechnet mit mehreren Abweichlern in der SPD. Die Reform bedeute nach wie vor "eine Gängelung von Frauen, Ärztinnen und Ärzten". Letztlich sei eine Abtreibung eine Gewissensfrage, über die jede Frau und jeder Mann selbst genau entscheiden müsse.