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Corona-Maßnahmen Mit Klage in den USA zum Schadensersatz?

Stand: 22.09.2020 09:32 Uhr

Eine Gruppe von Anwälten will über eine US-Sammelklage Schadensersatzforderungen von Deutschen gegen die hiesigen Corona-Maßnahmen geltend machen. Fachjuristen sehen das Vorhaben kritisch.

Manche kennen sie aus US-Justizthrillern: den "class action suit", die Sammelklage vor US-Gerichten. In Zeitungsanzeigen und sogar mit Fernsehspots suchen spezialisierte Kanzleien Betroffene, die zum Beispiel durch fehlerhafte Produkte oder falsche Vertragsversprechungen geschädigt wurden, um die angeblich schuldige Firmen oder Institutionen zu verklagen. Das Versprechen: Die Anwälte übernehmen das volle Prozesskostenrisiko, teilen sich im Erfolgsfall aber die Schadensersatzahlungen mit ihren Klienten.

Klage in den USA angekündigt

Ein Anwalt aus Niedersachsen berät nun mehrere Kollegen, die eine Sammelklage gegen die deutschen Corona-Maßnahmen in den USA einreichen wollen. Seine Argumentation: Die in der Charité entwickelten PCR-Tests seien nicht in der Lage, eine Infektion mit Sars-CoV2-Viren festzustellen.

Der Anwalt bezeichnet das Testverfahren als "Idiotentest" und erklärte gegenüber tagesschau.de, dass seiner Meinung nach diese fehlende Eignung für Diagnosezwecke gerichtsfest beweisbar ist. Verantwortlich hierfür seien der Virologe Christian Drosten von der Charité und der Direktor des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler. Diese seien gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation WHO die eigentlich treibenden Kräfte hinter den Corona-Maßnahmen - und daher seien sie persönlich für den eingetretenen Schaden verantwortlich, behauptet der Anwalt.

Gesundheitsminister Spahn, Christian Drosten von der Charite und Lothar Wieler vom RKI bei der Pressekonferenz

RKI-Chef Wieler und Virologe Drosten. hier mit Gesundheitsminister Spahn, sollen laut den Anwälten persönlich haften.

Der Jurist wirft Drosten und Wieler in diesem Zusammenhang den Straftatbestand des Betrugs vor. Strafanzeigen hat er gegen sie trotzdem nicht gestellt. Begründung: Dies bringe Menschen, die durch die Corona-Maßnahmen einen Schaden erlitten haben und einen Ausgleich für diesen Schaden anstreben, keinen Schritt weiter.

Mehrzahl der Wissenschaftler widerspricht

Die Anwälte führen drei Experten an, deren Gutachten die mangelnde Eignung des Tests beweisen sollen: Die Würzburger Virologin und Immunologin Ulrike Kämmerer, die irische Medizinprofessorin Dolores Cahill und den emeritierten Immunologen Pierre Capel aus den Niederlanden - drei Wissenschaftler, deren Meinungen zur Corona-Pandemie als Außenseiterpositionen gelten.

Die deutliche Mehrzahl der Experten halten die PCR-Tests für eine zuverlässige Methode, um eine Infektion mit Sars-CoV2-Viren festzustellen. Drosten widersprach den Kritikern in einem Podcast des NDR deutlich: "Die Diagnostiklabore in Deutschland arbeiten nach der In-vitro-Diagnostika-Richtlinie mit zertifizierten Tests. Die arbeiten unter einem durchgehenden Qualitätskontrollsystem, das alle diese Spekulationen von irgendwelchen Verschwörungstheoretikern komplett systemisch ausschließt. Alles das ist im System überprüft." Das RKI wollte die Vorwürfe gegen Lothar Wieler nicht kommentieren.

Klage nur gegen Vorauszahlung

Als Honorar für die Beteiligung an dem von ihnen einzureichenden "class action suit" verlangen die Anwälte - im Gegensatz zu den meisten US-Kollegen - eine Vorauszahlung von 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sollte die Klage Erfolg haben, beanspruchen die beteiligten Kanzleien zudem zehn Prozent der konkret erstrittenen Summe als Erfolgshonorar.

Die Aktion wird massiv in "alternativen Medien" beworben - einige Videos sind bereits mehr als 100.000 mal abgerufen worden. Der Sprecher der Anwälte stellte sein Klagemodell zudem auf bei der Demonstration der "Querdenken"-Bewegung am 29. August auf einer Bühne vor. Inzwischen bietet unter ähnlichen Konditionen eine weitere Anwaltskanzlei eine US-Sammelklage an, ist aber bei der Beschreibung möglicher Erfolge vorsichtiger.

Keine Musterfeststellungsklage in Deutschland

In Deutschland gibt es seit Jahren Erwägungen, eine ähnliche Prozessform wie den "class action suit" einzuführen - insbesondere durch den Abgasskandal gewann die die Diskussion an Tempo. Das Ergebnis war die Musterfeststellungsklage, ein Kompromiss, der vielen Juristen nicht weit genug geht.

Doch diese Klagen seien bei den Corona-Maßnahmen nicht geeignet, meinen die Anwälte, weil die Musterfeststellungsklage nicht für Unternehmern zur Verfügung stehe. Und die hätten die größten Schäden erlitten. Zudem finde im Musterfeststellungsprozess keine Prüfung des individuell erlittenen Schadens statt - und es gebe kein vollstreckbares Urteil. Ein weiterer Grund, warum die Anwälte im Ausland klagen wollen: Sie meinen die Gewaltenteilung sei in Deutschland nicht gewährleistet und bezweifeln, dass viele deutsche Richter wirklich unabhängig seien.

Fachjuristen haben massive Bedenken

Aber können tatsächlich einzelne Experten direkt für Regierungsentscheidungen verantwortlich gemacht werden? Robert Magnus, Professor für Bürgerliches Recht, deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht an der Universität Bayreuth, sieht hier schon das Prinzip der Kausalität nicht gegeben: "Politiker sind frei in ihrer Entscheidung - auch darüber, welche Experten sie befragen und ob sie ihrem Rat folgen", erklärte er gegenüber tagesschau.de.

Prinzipiell hält Magnus es trotzdem für möglich, dass ein US-Gericht die Klage annehmen könnte. Dass in diesem Fall die Zuständigkeit und damit ein mögliches Urteil auch in Deutschland anerkannt werden, bezweifelt er jedoch. Sollte das nicht der Fall sein, könnte lediglich auf Besitztümer der Beklagten, die sich in den USA befinden, zugegriffen werden, sofern die Richter überhaupt für die Kläger entscheiden sollten.

Oberster US-Gerichtshof beschränkt Klagemöglichkeit

Dass eine solche Klage in den USA gegen deutsche Firmen und Institutionen in Bezug auf deutsche Schadensersatzansprüche problematisch ist, meint auch Burkhard Hess, Professor am Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law. "Das dürfte nicht einfach sein", meint er gegenüber tagesschau.de. Laut einer Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshof der USA dürfen grundsätzlich keine Sammelklagen ausländischer Geschädigter wegen ausländischer Delikte in den USA angenommen werden. Zudem habe der Gerichtshof entschieden, dass auch andere US-Bundesgerichte nicht für derartige Klagen zuständig seien.

Prof. Burkhard Hess

Prof. Hess sieht die Strategie der Anwälte sehr kritisch.

Ob eine Firma oder ein Wissenschaftler für politische Entscheidungen verantwortlich gemacht werden können, die auf deren Erkenntnissen beruhen, sei zudem nicht klar. "Das hängt vom anwendbaren Recht ab", meint Hess. Grundsätzlich schließe das deutsche Zivilrecht nach Paragraf 675 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Haftung für einen Rat aus. "Das mag bei wissenschaftlicher Beratung anders sein", sagt Hess gegenüber tagesschau.de. "Ich sehe jedoch im Ergebnis wenige Chancen, hier eine Haftung nach deutschem Recht zu begründen. Umgekehrt sehe ich nicht, wie es zur Anwendung des Rechts US-amerikanischer Bundesstaaten in einem rein deutschen Fall kommen sollte."

Hohes Risiko für Kläger

Die Anwälte sind sich sicher: Sofern sich ein US-Gericht findet, das für die Kläger entscheidet, werde das Urteil auch in Deutschland Bestand haben. Hess hält es für grundsätzlich möglich, dass dann auch die Schadenersatzansprüche in Deutschland eingetrieben werden könnten. Dafür müsste jedoch wiederum ein deutsches Gericht die Zuständigkeit der US-Richter anerkennen, was keinesfalls gewiss sei. Und die Urteilssumme dürfte nicht exorbitant sein.

Das eigentliche Risiko einer Sammelklage in den USA sieht Hess aber darin, dass diese den Gang vor Gericht in Deutschland ausschließt, sofern die Rechtshängigkeit anerkannt wird. Er warnt: Werde eine US-Klage nach Jahren abgewiesen, könnten Ansprüche nach deutschem Recht verjährt sein.