Spieler des FC Bayern München am Flughafen von Katar
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Sport in der Corona-Krise Warum für Fußballprofis Ausnahmen gelten

Stand: 12.02.2021 12:51 Uhr

Mitten in der Pandemie gehen deutsche Fußballklubs für internationale Turniere auf Reisen. Die Pflicht zur Selbstisolation bei der Heimkehr entfällt für ihre Spieler. Möglich macht das ein Passus in den Corona-Verordnungen der Bundesländer.

Von Sebastian Ostendorf, tagesschau.de

Budapest ist zurzeit ein begehrtes Ziel für deutsche Topklubs in der Champions League: Borussia Mönchengladbach verlegt seine Heimspiel gegen Manchester City am 24. Februar in die ungarische Hauptstadt. Auch der RB Leipzig entschloss sich zu diesem Schritt. Das Achtelfinale gegen den FC Liverpool soll am 16. Februar ebenfalls an der Donau stattfinden.

Beide Mannschaften weichen vor allem deshalb ins Ausland aus, da Teams aus Großbritannien nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Das Vereinigte Königreich gilt als besonders betroffenes Corona-Mutationsgebiet. Die Sperre gilt noch bis zum 17. Februar. Bisher spricht wenig dafür, dass diese dann ausgesetzt wird.

Strenge Bestimmungen für Risikogebiete

Weniger rigoros ist Deutschland dagegen, wenn deutsche Mannschaften aus Risikogebieten wieder zurückreisen. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) besteht in diesen Ländern eine erhöhtes Risiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Diese Einstufung trifft sowohl auf Ungarn zu als auch auf den Golfstaat Katar, wo bis gestern die Klub-WM ausgetragen wurde.

Der Gewinner des Turniers, Bayern München, ist wieder in der bayrischen Landeshauptstadt angekommen. In Quarantäne musste Mannschaft und Trainerstab der Münchner nicht. Auch die Mannschaften von Borussia Mönchengladbach und RB Leipzig werden dieses Prozedere nicht über sich ergehen lassen müssen, wenn sie aus Budapest zurückreisen.

Weitgehende Befreiung

Dabei gilt für Personen, die sich die vergangenen zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, eine zehntägige Quarantänepflicht, schreibt das RKI. Diese Pflicht zur Selbstisolation ist in den Verordnungen aller Bundesländer festgeschrieben, denn grundsätzlich ist es Sache der Länder, Einreiseverordnung und Quarantänebestimmungen umzusetzen.

Allerdings hält das RKI auch fest, dass bestimmte Personengruppen von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen seien, um das Gemeinwesen und den Wirtschaftsverkehr aufrecht zu erhalten. Exakt solche Ausnahmen haben zum Beispiel Bayern, Baden-Württemberg oder Nordrhein-Westfalen in ihren Corona-Verordnungen zur Einreise-Quarantäne Profisportlern eingeräumt.

So heißt es im Regelwerk für den Freistaat Bayern, dass jene Personen von der Pflicht zur Selbstisolation ausgenommen seien, wenn diese "zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung oder Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden oder von einem Bundessportfachverband zur Teilnahme an Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen eingeladen sind".

Deutliche Worte aus der Bundespolitik

Innerhalb der Bundespolitik regt sich aber vermehrt Missmut darüber, dass für Profisportler Ausnahmen gelten - zumal der Lockdown in Deutschlands noch bis März gelten wird, Einzelhandel und Gastronomie trotz Hygienekonzepten weiter dicht sind.

Das Bundesinnenministerium, das auch für den Sport zuständig ist, sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, es wolle die Planungen nicht bewerten. Grundsätzlich gelte es aber, den "Viruseintrag" nach Deutschland zu vermeiden. Die Verordnungen der Bundesregierungen zielten darauf ab, Kontakte zu reduzieren. Sinn sei es nicht, dass sich die Menschen andernorts treffen.

Auch Dagmar Freitag, Vorsitzende des Sportausschusses des Bundestages, äußerte Bedenken. So könnten die Fußball-Vereine nicht unbedarft quer durch Europa reisen, wenn nicht gesichert sei, dass die Impfstoffe gegen die Virusmutation wirken, sagte sie der sportschau. Sonderrechte für bestimmte Gruppen seien in der jetzigen Lage nicht vermittelbar.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 Sport am 08. Februar 2021.