Absprachen über Abgasreinigung EU verdächtigt BMW, Daimler und VW
Seit 2018 läuft die formelle Untersuchung gegen BMW, Daimler und VW wegen möglicher illegaler Absprachen bei der Abgasreinigungstechnik. Inzwischen geht die EU davon aus. VW reagierte bereits.
BMW, Daimler und VW haben nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Dies teilte die EU-Kommission auf Basis eines vorläufigen Ergebnisses der Ermittlungen mit. Die Behörde forderte die Konzerne zu einer Stellungnahme auf. Ihnen droht eine Strafe in Milliardenhöhe.
Die EU-Kommission hatte 2017 Voruntersuchungen bei den Konzernen begonnen und war auch bei den Herstellern vorstellig geworden. Die formelle Untersuchung hatte sie 2018 eingeleitet. Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen.
Absprachen bei Diesel- und Benzinmotoren?
Im Einzelnen sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben. Diese Absprachen seien bei Treffen der Automobilhersteller in den sogenannten 5er-Kreisen getroffen worden. Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit.
Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele. Mögliche Verstöße gegen Umweltvorschriften seien nicht Teil des Verfahrens, hieß es weiter.
VW reagiert sofort
Volkswagen kündigte bereits die Prüfung der Beschwerde an. Man werde sich erst nach Auswertung der Untersuchungsakte äußern. Nach VW-Einschätzung erkennt die Kommission "grundsätzlich an, dass Kooperationen zwischen Herstellern zu technischen Fragen in der Automobilindustrie weltweit üblich sind". Schon im vergangenen Jahr habe die Behörde festgestellt, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gebe, die Gespräche als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen, so VW.