Hintergrund

Nach Abschiebung Droht Sami A. Folter in Tunesien?

Stand: 17.07.2018 11:04 Uhr

Sami A. sollte eigentlich nicht abgeschoben werden, da ihm in Tunesien Folter drohen könnte. Wie groß ist diese Gefahr für ihn? Die aktuelle Situation in Tunesien ist nicht eindeutig.

Auf dem Papier ist Tunesien weit vorn, wenn es um die Bekämpfung von Folter und Misshandlungen geht. Die Gesetze dafür gibt es. Nach der Revolution wurde eine unabhängige "Nationale Instanz für Folter-Prävention" geschaffen. Diese Instanz soll für Aufklärung, für Sensibilisierung und Information zu dem Thema sorgen.

Urteil zum Abschiebestopp von Sami A.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des mutmaßlichen ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., für rechtswidrig erklärt, weil keine "diplomatisch verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung" vorliege, dass weder Folter noch andere menschenrechtswidrige Verhörmethoden in Tunesien angewendet würden. A. war am frühen Freitagmorgen trotzdem abgeschoben worden. Das für die Abschiebung zuständige nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium erklärte, keine Kenntnis vom Abschiebeverbot gehabt zu haben. Die Rückführung nach Tunesien sei auf der Grundlage eines früheren Beschlusses des Gerichts in Gelsenkirchen erfolgt. Dieses Gericht forderte nach der Abschiebung, den Tunesier "unverzüglich" nach Deutschland zurückzuholen.

Vor kurzem legte das Gremium jedoch die Ergebnisse einer Umfrage unter mehr als 3000 Tunesiern vor. Über drei Prozent der Befragten gaben an, selbst Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte erlebt zu haben.

Radhia Nasraoui, vielleicht die prominenteste Menschenrechtsanwältin Tunesiens, konstatierte nach der Vorstellung dieser Umfrage: "Es gibt nach wie vor Folter in Tunesien. Auch nach der Revolution gegen den Diktator Ben Ali sind in Tunesien Menschen durch Folter gestorben."

Keine systematische Folter, aber einzelne Fälle dokumentiert

Niemand bestreitet, dass sich die Situation seit der Revolution dennoch deutlich verbessert hat: Ob Amnesty International, die "Organisation gegen Folter in Tunesien" oder die Vereinten Nationen - sie alle sprechen von großen Fortschritten. Systematische Folter gibt es in Tunesien demnach nicht mehr. Aber Menschenrechtsorganisationen haben Fälle dokumentiert, in denen Opfer von Folterungen durch die Sicherheitskräfte berichten.

Tunesiens Regierung bestreitet nicht rundheraus, dass so etwas vorkommen könne. Aber sie verweist selbstverständlich immer auf die Anstrengungen, die angeblich unternommen werden, um Folter und Gewalttätigkeiten durch Sicherheitskräfte zu unterbinden.

Anstieg nach Terroranschlägen 2015

Als Tunesien 2015 von gleich drei schweren Terroranschlägen erschüttert wurde, registrierten die Menschenrechtsorganisationen einen Anstieg der Beschwerden über Misshandlungen und Gewalt im Polizeigewahrsam.

Gabriele Reiter, Büroleiterin der Welt-Organisation gegen Folter OMCT in Tunis, vermutete, der nach den Attentaten verhängte Ausnahmezustand habe eventuell zu einem Anstieg der Gewalt beigetragen. Und sie weist auf die durchaus schizophrene Haltung in der Bevölkerung in Sachen Polizeigewalt hin: "Die Menschen wollen, dass die Ordnungskräfte mehr Macht bekommen. Damit es mehr Stabilität und Sicherheit gibt. Aber sie verschließen ein bisschen die Augen vor dem Missbrauch dieser Macht. Sie denken nicht daran, dass sie das auch selbst treffen kann."

Die OMCT betreibt drei Büros in Tunesien, in denen Opfern von Polizeigewalt Hilfe angeboten wird. Im vergangenen Jahr suchten 52 Menschen dort Hilfe.

Sami A.: "Ich wurde entführt."
Der Tunesier Sami A. hat schwere Vorwürfe gegen die deutschen Behörden erhoben. "Ich wurde entführt aus Deutschland. Um drei Uhr früh haben sie mich einfach mitgenommen", erklärte der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden der "Bild"-Zeitung. Diese hatte dem Mann über seinen Anwalt Fragen zukommen lassen. Es sei "purer Rassismus", dass er aus Deutschland abgeschoben worden sei, so Sami A. weiter. Den Polizeibeamten, die ihn abholten, habe er gesagt, dass ein Gericht seine Abschiebung untersagt habe. Die Beamten hätten geantwortet, das komme "von ganz oben". Sami A. gab weiter an, er habe seinen Anwalt nicht sehen können.

Kein Hinweis auf Folter im Fall Sami A.

Jetzt wird die Frage nach Folter und Verhörmethoden durch die umstrittene Abschiebung von Sami A. nach Tunesien wieder akut. Der mutmaßliche Islamist sitzt in Tunis in Haft und wird wegen Terrorismus-Verdachts verhört. Der Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunis lässt sich mit den Worten zitieren: "Folter ist für uns eine rote Linie!" Tunesische Medien berichten, die Regierung habe den Deutschen bereits im Mai versichert, dass Folter und menschenunwürdige Verhörmethoden nicht angewendet würden.

Die in Tunesien dokumentierten Fälle von Polizeigewalt und Misshandlungen stellen diese Haltung teilweise in Zweifel. Aber im aktuellen Fall des abgeschobenen Sami A. gibt es bisher keinerlei Hinweis auf ein Fehlverhalten - jedenfalls nicht bei den tunesischen Behörden.

Jens Borchers, Jens Borchers, ARD Rabat, 17.07.2018 09:32 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichteten am 17. Juli 2018 Deutschlandfunk um 06:16 Uhr und tagesschau24 um 09:00 Uhr.