Grenzen des Völkerrechts Wer darf was in Syrien?
In Syrien kämpfen schon lange nicht mehr nur Syrer gegen Syrer. Involviert sind allen voran Russland, die USA und die Türkei. Welche Grenzen setzt das Völkerrecht den Einsätzen?
Darf die syrische Armee gegen Aufständische vorgehen?
Im März 2011 ging der syrische Machthaber Bashar al-Assad mit Gewalt gegen Proteste vor. Daraus entwickelte sich ein Bürgerkrieg. "In gewisser Weise darf ein Staat wehrhaft sein", sagt der Völkerrechtler Pierre Thielbörger zum Einsatz der syrischen Armee gegen Aufständische. "Dabei müssen aber natürlich die Menschenrechte eingehalten werden. Und wenn sich die Situation zu einem nicht-internationalen bewaffneten Konflikt entwickelt, gilt das humanitäre Völkerrecht." Das heißt: Etwa der Einsatz von Chemiewaffen oder Landminen ist verboten. Ebenso Angriffe auf Hilfstransporte oder Krankenhäuser.
Darf Russland Damaskus militärisch unterstützen?
"Eine Unterstützung von Regierungstruppen ist erlaubt", sagt Thielbörger, "da der Einsatz sozusagen auf Einladung des anderen Staates erfolgt." Derzeit werde auch nicht mehr in Frage gestellt, dass es tatsächlich die Assad-Regierung ist, die das Land vertritt. Auch der eingeladene Staat muss sich aber an die Grundregeln des humanitären Völkerrechts halten. "Und da gibt es große Zweifel", so die Einschätzung des Bochumer Juristen.
Ist der von den USA angeführte Kampf gegen den IS legitimiert?
Die internationale Anti-IS-Koalition, an der auch die Bundeswehr mit Aufklärungs- und Tankflugzeugen beteiligt ist, arbeitet mit den von Kurden dominierten Demokratischen Kräften Syriens (SDF) zusammen. Völkerrechtlich ist das problematisch. Denn: "Anders als die Regierung dürfen Rebellengruppen nicht unterstützt werden", sagt Thielbörger. "Finanzielle Unterstützung ist ein Verstoß gegen das Interventionsverbot. Eine militärische Beteiligung - etwa durch Waffenlieferungen oder Truppen - ist ein Verstoß gegen das Gewaltverbot."
Die Koalition rechtfertigt ihren Einsatz mit dem Recht auf Selbstverteidigung gegen Anschläge des IS. Ob Artikel 51 der UN-Charta ein solches Recht auch mit Blick auf terroristische Angriffe erlaubt und nicht nur bei Angriffen eines anderen Staates, ist umstritten. Der Wortlaut der Vorschrift lässt diese Auslegung der Anti-IS-Koalition zu. "Als sich die Staaten 1945 auf die UN-Charta einigten, hatten sie sich aber natürlich den Angriff eines Staates vorgestellt", meint Thielbörger. "Das Missbrauchspotenzial dieser Selbstverteidigungs-Doktrin ist sehr groß."
Wie ist der Einsatz der Türkei in Afrin zu bewerten?
Seit dem 20. Januar führt die Regierung in Ankara im nordsyrischen Afrin eine Militäroffensive gegen die Kurdenmiliz YPG. Auch die Türkei rechtfertigt ihren Einsatz mit dem Recht auf Selbstverteidigung. Aus ihrer Sicht ist die YPG ein Ableger der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK. Die Kämpfe finden im Grenzgebiet zur Türkei statt. "Durch diese räumliche Nähe ist die Berufung auf das Recht auf Selbstverteidigung im Fall der Türken auf den ersten Blick glaubhafter als im Fall der Anti-IS-Koalition", sagt Thielbörger. "Aber durchaus auch kritisch zu bewerten."
Was können die UN tun, um den Menschen zu helfen?
Der UN-Menschenrechtsrat hat eine Untersuchungskommission eingerichtet, die über die Jahre hinweg systematische Verletzungen von Menschenrechten durch alle Konfliktparteien festgestellt hat - etwa Folter, Entführungen oder gezielte Attacken auf Krankenhäuser und Schulen. Diese Sammlung an Beweisen soll dazu dienen, zu einem späteren Zeitpunkt Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen zu können.
Zuletzt forderte der UN-Sicherheitsrat außerdem nach langen Verhandlungen eine Waffenruhe an 30 aufeinander folgenden Tagen in ganz Syrien. Obwohl auch Russland dieser Resolution zustimmte, gehen die Kämpfe unvermindert weiter. Dabei sind Beschlüsse des Sicherheitsrats bindend. Wie der Sicherheitsrat seine Forderung nach einer Waffenruhe durchsetzen will, dazu schweigt die Resolution zudem. "Das Völkerrecht hat schwache Durchsetzungsmechanismen. Viel bleibt ungesühnt", sagt Thielbörger. "Es ist deshalb an der Politik, Verstöße gegen das Völkerrecht zu ächten und Druck auszuüben."