Keine Einigung zwischen EU und USA Weitergabe von Passagierdaten rechtlich unklar
Im Kampf gegen den Terror sammeln die USA fleißig Daten, so auch Adressen oder Essenswünsche von Flugreisenden. Das Abkommen zwischen EU und USA zur Weitergabe dieser Daten lief um Mitternacht aus. Auf ein neues konnten sie sich nicht einigen. Chaos sei trotz des "juristischen Vakuums" nicht zu befürchten, so ein EU-Sprecher.
Die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein neues Abkommen zur Weitergabe persönlicher Daten von USA-Reisenden sind gescheitert. Es gebe jetzt ein "juristisches Vakuum", so ein EU-Sprecher. Dies bedeute jedoch nicht, "dass nun Chaos ausbricht". Die bisherige Regelung lief um Mitternacht ab. Sie sah vor, dass von jedem Passagier bis zu 34 Daten weitergegeben werden - darunter Name, Adressen, Telefon- und Kreditkartennummern sowie besondere Essenswünsche.
EuGH erklärt Abkommen für nichtig
Die Daten werden von den USA verlangt, weil sie - so die Argumentation der US-Behörden - zum Schutz vor Terrorismus benötigt würden. Das EU-Parlament hatte gegen das Abkommen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklagt mit der Begründung, die nach dem Vertrag zulässige Erhebung personenbezogener Daten zur Terrorismusbekämpfung sei unverhältnismäßig. Der EuGH erklärte das Abkommen Ende Mai für nichtig. Allerdings bezog sich das Urteil lediglich auf die Rechtsgrundlage der Vereinbarung. Zu den datenschutzrechtlichen Bedenken des Parlaments äußerten sich die Richter nicht.
Die bisherige Vereinbarung mit den USA beruhe auf den Bestimmungen zum Binnenmarkt, doch sei vielmehr ein Artikel des EU-Vertrages über öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung maßgeblich, so die Richter. Dies bedeutet, dass zwar das Europaparlament nicht mitentscheiden dürfte, jedoch die Parlamente der 25 EU-Mitgliedstaaten die neue Rechtsgrundlage ratifizieren müssen. Der EuGH hatte der Kommission bis zum 30. September Zeit gegeben, den Rechtsfehler zu beseitigen. Zugleich lief die Datenübermittlung an die US-Behörden weiter.