Vorschlag für neue Fernsehrichtlinie EU-Parlament setzt Rahmen für Produktplatzierung
Produktplatzierung in Fernsehsendungen soll zukünftig in einem begrenzten Rahmen in allen EU-Staaten erlaubt sein. Dafür hat sich jetzt das EU-Parlament ausgesprochen. Die Kommission hatte dagegen eine prinzipielle Zulassung des "product placement" vorgeschlagen.
Bezahlte Produktplatzierung im Fernsehen soll in allen EU-Staaten zukünftig nur in begrenztem Umfang erlaubt sein. Das Europaparlament stimmte mit großer Mehrheit für eine Neufassung der EU-Fernsehrichtlinie, in der das "product placement" nur in Filmen, TV-Serien, Sportsendungen und leichter Unterhaltung zugelassen ist. Ein Verbot soll es demnach für Nachrichten- oder Ratgebersendungen, im Kinderprogramm oder in Dokumentationen geben.
Allerdings darf auch in den anderen Sendungen das Produkt "nicht übermäßig hervorgehoben werden und der Zuschauer darf auch nicht zu Kauf, Miete oder Pacht von Waren oder Dienstleistungen aufgefordert werden", heißt es in dem Text. Nach dem Beschluss des Parlaments soll die Produktplatzierung - im Unterschied zur weiterhin verbotenen Schleichwerbung - erlaubt sein, wenn vor und nach der Sendung darauf hingewiesen wird.
Werbeblöcke alle 30 Minuten
Gleichzeitig befürworteten die Parlamentarier in dieser ersten Lesung die Möglichkeit einer Unterbrechung von Spielfilmen durch Werbeblöcke alle 30 Minuten und nicht, wie von den EU-Kulturministern gefordert, nur alle 45 Minuten. Für den 30-Minuten-Takt hat sich in Straßburg eine Mehrheit von Konservativen und Liberalen durchgesetzt. Grundsätzlich gilt die Regelung, dass pro Stunde ein Film höchstens zwölf Minuten lang durch Werbung unterbrochen werden kann.
Endgültige Fassung im ersten Halbjahr 2007
Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, das "product placement" prinzipiell zuzulassen, weil derartige Praktiken in den Medien schon zur Realität gehörten. Der Rat drehte diesen Ansatz um.
Nach dieser ersten Lesung soll möglichst unter deutschem EU-Vorsitz im ersten Halbjahr 2007 die endgültige Fassung erarbeitet werden. Einige Details sind nach der Abstimmung des Parlaments noch strittig, weil die EU-Staaten sich für andere Werberegeln stark gemacht hatten. Die Debatte soll auch bei einem informellen Treffen der EU-Kulturminister am Rande der Berliner Filmfestspiele Mitte Februar weiter gehen.
Die Werberegeln sind der strittigste Punkt in den geplanten neuen Fernsehregeln der EU, die auch für Fernsehangebote im Internet oder über Mobilfunk und Abruffernsehen Video on Demand gelten sollen. Die Regeln sollen damit an neue Techniken angepasst werden.
"Rechtlich ändert sich wenig"
Mit der vom Parlament vorgeschlagenen Vorgehensweise wäre dieser Themenkomplex nach Worten der CDU-Abgeordneten Ruth Hieronymi, die den Entwurf wesentlich mitgestaltet hat, erstmals in der EU mit Ausnahme Österreichs gesetzlich geregelt. Damit werde sich "rechtlich eine ganze Menge, praktisch nur wenig" ändern, sagte sie. Sozialdemokraten und Grüne bedauerten, dass ein allgemeines Verbot der heftig umstrittenen Produktplatzierung nicht angenommen wurde. "Wir konnten uns nicht durchsetzen", sagte die SPD-Abgeordnete Lissy Gröner.