EU-Parlament verabschiedet Entschließung "Flüssigkeiten im Handgepäck zulassen"
Aus Sicherheitsgründen dürfen Fluggäste seit 2006 Flüssigkeiten nur noch in kleinen Mengen im Handgepäck mitnehmen. Seither werden in Deutschland täglich Waren im Wert von einer Million Euro beschlagnahmt: Parfum, Alkohol, Saft. Das EU-Parlament sprach sich nun für eine Rücknahme der Regelung aus.
Das Europarlament will unter bestimmten Bedingungen Flüssigkeiten im Handgepäck von Flugpassagieren wieder zulassen. Die EU-Kommission solle das Verbot aufheben, falls sie keine neuen "entscheidenden Tatsachen" für die Beibehaltung anführen könne, verlangte die EU-Volksvertretung in einer Entschließung. Die Kommission ist an die Empfehlung des Parlaments jedoch nicht gebunden.
Flüssigkeiten im Wert von einer Million Euro täglich
Die Regel, wonach Flugpassagiere Getränke, Zahnpasta, Rasierschaum oder Parfum nur noch in 100-Milliliter-Behältern in geringer Anzahl an Bord bringen dürfen, ist seit Monaten umstritten. Ein Sicherheitsgewinn bei der Terrorismusbekämpfung sei nicht ersichtlich, sagte der verkehrspolitische Sprecher der Konservativen im Europaparlament, Georg Jarzembowski. Mit den Unannehmlichkeiten für die Passagiere müsse nun Schluss sein. "An deutschen Flughäfen werden täglich Flüssigkeiten im Wert von einer Million Euro beschlagnahmt", so der CDU-Politiker.
"Aktion, die nur Aktivität vortäuscht"
Der SPD-Verkehrsexperte Ulrich Stockmann wies darauf hin, dass diese Flüssigkeiten kostspielig als Sondermüll entsorgt werden müssten, weil der Inhalt der Flaschen nicht einzeln überprüft werden könnte. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Michael Cramer, bezeichnete die Vorschrift als "Aktion, die nur Aktivität vortäuscht". Da Flüssigkeiten in geringen Mengen mit an Bord genommen werden dürften, könnten Terroristen diese auch zusammenschütten, wenn sie einen Anschlag auf ein Flugzeug verüben wollten, argumentierte Cramer. Das Verbot war als Reaktion auf die im August 2006 geplanten Anschläge in London verabschiedet worden, weil damals Terroristen Flüssigsprengstoff an Bord von Flugzeugen schmuggeln wollten.
Vorschriften gelten auch für Weihwasser
Erst kürzlich hatte ein spektakulärer Fall in Zusammenhang mit dem Flüssigkeitsverbot für Aufsehen gesorgt: Französische Zöllner verhinderten, dass italienische Pilger auf der Rückkehr vom französischen Wallfahrtsort Lourdes Weihwasser mit in ein vom Vatikan gechartertes Flugzeug nahmen. Einer der Passagiere habe daraufhin seinen Weihwasservorrat ausgetrunken, da er ihn nicht dem Zoll überlassen wollte, berichtete die Zeitung "Corriere della Sera". Der Zwischenfall ereignete sich auf dem ersten Charterflug der italienischen Fluggesellschaft Mistral Air für den Vatikan.