EU beschließt Visa-Sperre Einreiseverbot für weißrussische Führung
Die Europäische Union hat ein Einreiseverbot für den weißrussischen Präsidenten Lukaschenko verhängt. Auch 30 Regierungsvertretern, die für den umstrittenen Ablauf der Präsidentschaftswahl vor drei Wochen verantwortlich gemacht werden, werden keine Visa mehr erteilt.
Die Europäische Union hat ein Einreiseverbot für den weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko und weitere 30 Mitglieder der Führung des Landes beschlossen. Damit wurde ein schon seit 2004 für Lukaschenko und sechs Vertraute geltender Visa-Bann erheblich ausgeweitet.
Lukaschenko steht an der Spitze einer 31 Namen umfassenden Liste von Personen, denen die EU-Staaten keine Visa mehr erteilen wollen. Weitere gezielte Maßnahmen gegen Führungsleute des Regimes, beispielsweise die Beschlagnahme von Auslandsvermögen, behielt sich die EU ausdrücklich vor.
Minsk: Einreiseverbot für EU-Regierungsvertreter
Die Regierung in Minsk reagierte auf den Beschluss ihrerseits mit einem Einreiseverbot für EU-Regierungsvertreter. Weißrussland sehe sich gezwungen, "mit angemessenen Maßnahmen" zu antworten, teilte das Außenministerium in Minsk mit. Die Einreiseverbote der EU und auch der US-Regierung bezeichnete das Ministerium als "unzivilisiert". Sie seien ein Zeichen für die "Unfähigkeit Washingtons und Brüssels, dem eindeutigen Willen eines unabhängigen Volkes mit Respekt zu begegnen", hieß es.
Kritik an Manipulation
In einer Erklärung bedauerten die EU-Außenminister die Unterdrückung der Opposition in Weißrussland und die Manipulation der Präsidentenwahl vom 19. März. Das Visa-Verbot könne überprüft werden, wenn es zu einer raschen Freilassung aller politischen Gefangenen komme und das Wahlrecht in Weißrussland "den Verpflichtungen, die die Regierung in der OSZE übernommen hat, entspricht".
Zu den 31 Personen, denen die EU künftig keine Visa mehr erteilen wird, gehören unter anderem enge Mitarbeiter Lukaschenkos aus der Präsidentenkanzlei, die Minister für Justiz, Erziehung und Information, der Chef des staatlichen Rundfunks und Fernsehens, der Generalstaatsanwalt, der Leiter des Geheimdienstes KGB und zahlreiche Funktionäre der Wahlbehörden.