Französischer Präsident In Europa eine Machtfülle ohne Gleichen
Kein europäisches Staatsoberhaupt hat so viel Macht wie der französische Präsident. Er kann den Premierminister entlassen, ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und kontrolliert damit auch die Atomstreitmacht. Der Präsident wird direkt gewählt, für eine Amtszeit von fünf Jahren.
Der Staatspräsident Frankreichs hat im europäischen Vergleich die stärkste Position, vergleichbar mit der des US-amerikanischen Präsidenten. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte - und kontrolliert damit auch die Atomstreitmacht. Im Falle des nationalen Notstandes hat er außergewöhnliche Sondervollmachten. Auch in der Außen- und Verteidigungspolitik genießt er eine Vorrangstellung.
Der Staatspräsident wird direkt vom Volk gewählt
Diese starke Position geht auf Staatspräsident Charles de Gaulle (1958-1969) zurück, der mit einer Verfassungsänderung erreichte, dass der Staatschef seit 1965 direkt vom Volke gewählt wird. Bis vor zwei Jahren wurde der Präsident auf sieben Jahre gewählt. Per Volksabstimmung wurde das Mandat im Jahr 2000 verkürzt, um die Legislaturperioden von Parlament und Präsident anzugleichen. Eine Folge könnte sein, dass es in Zukunft weniger oft zu Kohabitationen kommt. Darunter verstehen die Franzosen, dass der Staatspräsident einer anderen Partei angehört als der Premierminister.
Umfassende Macht
Der Präsident ernennt den Premierminister und auf dessen Vorschlag die übrigen Minister. Er leitet die Sitzungen des Ministerrates, ernennt die Inhaber der wichtigsten Staatsämter und verkündet die Gesetze. Seine beliebteste Amtshandlung kurz nach der Wahl ist eine Amnestie für Verkehrssünder und Falschparker. Amtssitz ist der Elysée-Palast. Der Präsident kann den Premierminister entlassen und hat das Recht, die Nationalversammlung aufzulösen. Eingeschränkt wird die Macht des Staatschefs im Falle einer Kohabitation, wenn also der Regierungschef dem gegnerischen Lager angehört. Denn der Premierminister ist nach der Verfassung Chef der Exekutive, und der Präsident ist verpflichtet, die Gesetze zu unterzeichnen, die das Parlament verabschiedet hat.