EU-Entwicklung Eine Verfassung für Europa

Stand: 30.08.2007 03:22 Uhr

Bald zählt die EU 25 Mitglieder. Aber ihre Institutionen und Entscheidungswege reichen selbst für die 15 "alten" Länder längst nicht aus. Mit zehn Staaten mehr droht die Organisation unregierbar zu werden. Ein Konvent soll die EU nun so umbauen, das sie unter dem Gewicht der "Neuen" nicht zusammenbricht.

Zehn Staaten sollen der Europäischen Union beitreten. Niemals zuvor hat die Union so viele Neulinge auf einmal aufgenommen. Ist die EU fit für diese enorme Expansion? Noch hat sie nur 15 und nicht 25 Mitglieder, aber ihre Organe und Entscheidungswege sind schon in der jetzigen Form nicht mehr geeignet, um die komplexen Aufgaben angemessen zu bewältigen. Im Dezember 2000 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Nizza, um daran etwas zu ändern. Aber der Gipfel von Nizza brachte kaum Lösungen. Deshalb beauftragten die Staatsoberhäupter einen Konvent, der die Aufgabe hat, der EU eine Verfassung zu geben und sie so zu reformieren, dass sie regierbar bleibt.

Welche Mehrheit soll´s denn sein?

Viel hängt an der Frage, wie in der EU künftig Entscheidungen gefällt werden sollen. Lange Zeit konnte das nur einstimmig geschehen. Seit einigen Jahren sind zwar auch Mehrheitsentscheidungen möglich, aber diese Mehrheiten sind an so komplizierte Bedingungen geknüpft, dass sie keine Erleichterung bringen. Wie also sollen 25 Staaten Entscheidungen treffen, wenn ein Einziger sie immer wieder kaputtmachen kann?

Gewohnt an demokratische Entscheidungsprozesse würde man vermuten, dass ein Vorschlag angenommen wird, wenn die Mehrheit der Staaten dafür stimmt. Dagegen wenden die großen Länder der EU ein, dass die Stimme eines Landes wie zum Beispiel die des Beitrittskandidaten Malta mit knapp 400.000 Einwohnern dann genauso viel zählen würde wie die Stimme der Bundesrepublik mit einer Bevölkerung von 80 Millionen. Peter Glotz, der die Bundesregierung bis Oktober 2002 im Europäischen Konvent vertreten hat, forderte im Interview mit tagesschau.de, dass es in allen Politikbereichen, für die die EU zuständig ist, Mehrheitsentscheidungen geben muss. Bei der Mehrheit müsse es sich aber, so Glotz, um eine "doppelte Mehrheit" handeln: nämlich die Mehrheit der Staaten, die auch gleichzeitig die Mehrheit der Bevölkerung repräsentieren müsse. Für diese Lösung sieht Glotz im Konvent gute Chancen, ist aber skeptisch, ob auch die Staats- und Regierunschefs einem solchen Modell zustimmen würden. Sollte keine Einigung gefunden werden, droht die EU mit der Osterweiterung tatsächlich handlungsunfähig zu werden.

Wo sollen die Gesetze gemacht werden?

Je größer die EU wird, je mehr Entscheidungen hier und nicht mehr in den Nationalstaaten getroffen werden, desto größer wird das Problem, dass die Entscheidungsbefugten  nicht genügend demokratisch legitimiert sind. Auch hier soll der Konvent helfen. Zur Zeit ist der Europäische Rat, die Versammlung der Staats- und Regierungschefs, das mächtigste Organ der EU. Er bzw. der Rat der Fachminister trifft alle relevanten Entscheidungen. Frappierend ist, dass das einzige Gremium, das direkt von den Bürgern Europas gewählt wird, nämlich das Parlament, sehr geringe Entscheidungsbefugnisse hat und keine gesetzgebende Funktion, wie die Parlamente der europäischen Nationalstaaten. Die Deutschen fordern deshalb mehr Macht für das Parlament. Die Gesetze, die die Europäsiche Union betreffen, sollen künftig zwei Kammern durchlaufen, das Parlament und den Rat, den die Deutschen gerne zu einer Art Staatenkammer umfunktionieren würden. Damit hätte das Parlament endlich auch gesetzgebende Funktion. Das deutsche Modell ist aber umstritten. Briten und Dänen sind dagegen.

Welche Regierung kriegt das Volk?

Und wer soll die Mammut-Organisation von 25 Staaten regieren? Hier kommt die Europäische Kommission ins Spiel. Sie erarbeitet Vorschläge und Richtlinien für den Rat der Staats- und Regierungschefs oder für die Ministerräte, nach denen diese entscheiden. Die Entscheidungen werden wiederum von der Kommission umgesetzt. Die Kommissare, die dort für jedes Land der EU sitzen, werden nicht von den Bürgern gewählt, sondern von den Nationalregierungen bestimmt. Auch hier wird das Demoktratiedefizit der EU deutlich. Um dies abzumildern und die Kommission zu stärken, fordert die deutsche Regierung, dass der Präsident der Kommission vom Parlament gewählt wird, statt wie bisher von den Mitgliedsstaaten. Außerdem sollte der Kommissionspräsident die EU nach außen vertreten. Auch hier stößt Deutschland mit seinem Vorschlag auf den Widerstand der mächtigen Allianz aus Frankreich, Spanien, und Großbritannien. Die wollen, dass ein von den Nationalstaaten gewählter, mächtiger EU-Ratspräsident die Interessen der Organisation nach außen wahrnimmt.  Die Kommission würde in diesem Modell eher geschwächt und hätte lediglich verwaltende Funktion. Glotz hält dagegen: "Regieren ist eine tägliche Arbeit. Das kann nur die Kommission, nicht der Rat. Sie ist die Exekutive der EU."

Sabine Klein, tagesschau.de