EU-Vertrag vor tschechischem Verfassungsgericht Urteil über Lissabon-Vertrag fällt am 3. November
Und wieder heißt es Warten auf die Tschechen: Das Verfassungsgericht in Brünn hat seine Entscheidung über den EU-Reformvertrag auf nächste Woche vertagt. Geklagt hatten mehrere EU-kritische Senatoren. Geben die Richter grünes Licht, fehlt allerdings immer noch die Unterschrift von Präsident Klaus.
Europa muss weiter warten: Das tschechische Verfassungsgericht hat seine Entscheidung über eine Klage von EU-kritischen Senatoren gegen den Lissabon-Vertrag auf den 3. November vertagt. Dies gab der Vorsitzende Richter Pavel Rychetsky in Brno (Brünn) bekannt. Damit muss die EU am Donnerstag und Freitag ihren Gipfel in Brüssel ohne Klarheit über das Inkrafttreten des Reformvertrags bestreiten.
Vertragsgegner sehen Souveränität in Gefahr
Bei der öffentlichen Sitzung vor dem Verfassungsgericht argumentierten die Gegner des Lissabon-Vertrags erneut, dass mit dem Abkommen die Souveränität Tschechiens gefährdet sei. Deshalb verstoße es gegen die Verfassung. Vertreter von Regierung, Parlament und Senat vertraten hingegen den Standpunkt, es seien keine rechtlichen Probleme zu erkennen. Der Ratifizierungsprozess dürfe nicht unnötig verzögert werden, sagte Europaminister Stefan Füle.
Der Tschechische Präsident Vaclav Klaus hat das Abkommen als letzter Staatschef in der Union noch nicht unterzeichnet. Klaus fordert für Tschechien eine Ausnahmeklausel bei der EU-Grundrechtcharta und will auch das Urteil des Verfassungsgerichts abwarten.
Der tschechische Präsident Vaclav Klaus ist erklärter Gegner des EU-Vertrags von Lissabon.
Gipfel berät über Ausnahmeklausel
Beim EU-Gipfel in Brüssel dürfte nun darüber beraten werden, wie eine solche Ausnahmeklausel juristisch umgesetzt werden kann. Klaus will sein Land dadurch vor Rückgabeforderungen durch die nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Sudetendeutschen schützen.
Die Verfassungsrichter hatten im November 2008 eine erste Klage gegen den Lissabon-Vertrag abgewiesen und zuletzt am 6. Oktober auch das tschechische Begleitgesetz zu dem Abkommen gebilligt.