EuGH-Entscheidung zu Israel Warum ein Siegel auf Siedlerprodukte Pflicht wird
Waren aus jüdischen Siedlungen im besetzten Westjordanland müssen künftig gekennzeichnet sein. Das hat der EuGH entschieden. Käufer dürften nicht in die Irre geführt werden.
Das Urteil dürfte in Israel für scharfe Kritik sorgen. Denn dort hält man es für diskriminierend, dass Produkte aus den besetzten Gebieten als solche gekennzeichnet werden müssen. Bereits 2010 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Israel verpflichtet ist, die Herkunft seiner Waren genau anzugeben. Damals ging es allerdings vorwiegend um zollrechtliche Fragen.
Nun stehen die Interessen der Verbraucher im Mittelpunkt der Entscheidung. Erneut stellt der EuGH fest: Produkte, die aus den von Israel besetzten Gebieten stammen, müssen als solche gekennzeichnet werden. Kommen sie aus einer israelischen Siedlung, die sich in besetztem Gebiet befindet, muss darauf ausdrücklich hingewiesen werden, so die Richter.
Konsequente Auslegung von EU-Recht
Damit setzten sie die Vorgaben des europäischen Rechts konsequent um. Nach EU-Recht dürfen Verbraucher bei Produktangaben nicht in die Irre geführt werden. Sie müssen klar erkennen können, was sie kaufen und woher die Produkte stammen. Nur dann, so der Hintergedanke, können Verbraucher eine souveräne Kaufentscheidung treffen.
In ihrem Urteil machen die Richter deutlich, dass es dabei auch um soziale und ethische Fragen geht. So wie europäische Verbraucher während der Zeit der Apartheid den Kauf von südafrikanischen Waren abgelehnt haben, so wollen sie vielleicht auch heute die Produktion von Waren in bestimmten Gebieten nicht unterstützen. Dies kann auch politische Gründe haben.
Ursprung des Streits liegt in Frankreich
Die Europäische Union hatte immer wieder betont, dass ihrer Ansicht nach Israel mit seiner Siedlungspolitik gegen internationales Völkerrecht verstößt. Deshalb wird die Souveränität Israels über die Golanhöhen, den Gazastreifen und das Westjordanland einschließlich Ostjerusalem nicht anerkannt. Es handelt sich also nach Auffassung der EU nicht um israelisches Staatsgebiet. Aus diesem Grund, so die Richter, wäre es irreführend, wenn man Waren aus den besetzten Gebieten als "aus Israel stammend" deklarieren würde, so wie das immer wieder geschehen ist.
Damit hat der EuGH die wesentlichen Fragen eines Rechtsstreits beantwortet, der in Frankreich seinen Ursprung hat. 2016 hatte die französische Regierung verfügt, dass Produkte aus den besetzten Gebieten gekennzeichnet werden müssen. Dagegen hatte unter anderem eine jüdische Organisation geklagt.
Aktenzeichen: C-363/18