Ischgl-Prozesse Corona-Opfer können auf Entschädigung hoffen
Die Opfer des Corona-Ausbruchs von Ischgl können nun doch auf eine Entschädigung hoffen. Ein Gericht in Wien hob ein früheres Urteil auf und stellte fest: Staatliche Informationen seien Anfang März 2020 nicht richtig gewesen.
Erfolg für die Corona-Opfer von Ischgl: Sie können wieder auf Schadenersatz hoffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob ein Urteil der ersten Instanz wegen erheblicher Mängel auf. Ein Deutscher, der sich im Skiort Ischgl mit dem Virus infiziert hatte, hatte den österreichischen Staat auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten und den entgangenen Verdienst verklagt.
Das OLG stellte jetzt fest, der Staat habe nach Ausbruch des Corona-Virus nicht "richtig und vollständig" über drohende Gefahren informiert. Denn die Medienstelle habe noch am späten Nachmittag des 5. März 2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island nach ersten Erkenntnissen bei der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten.
Ischgl galt im März 2020 wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Tausende Touristen sollen aufgrund der teils chaotischen Zustände bei ihrer Abreise das Virus in Europa verbreitet haben.
Behörden haben laut OLG nicht ausreichend informiert
Dabei sei schon bekannt gewesen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl aufgetreten seien. Die Behörden hätten wissentlich eine Information verbreitet, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergegeben habe, hieß es vom OLG.
Dies sei "eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information", wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe. Das OLG verwies das Verfahren an die erste Instanz zurück und ließ zusätzlich eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof zu, da es sich um grundsätzliche Rechtsfragen handele.
Opfer bisher alle in erster Instanz gescheitert
Die Klägerseite reagierte über das Urteil des OLG erfreut: "Das Erstgericht muss die Amtshaftungsklagen nun fundiert prüfen. Wir vertrauen daher darauf, dass die Republik Österreich den Geschädigten von Ischgl letztlich Schadenersatz leisten wird", sagte Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV).
Der VSV vertritt die Interessen von mehr als 100 Klägern, die bisher alle in erster Instanz gescheitert waren. Das Landgericht Wien habe bislang alle Klagen abgewiesen, ohne einen einzigen Zeugen anzuhören.