
Besuch bei Orban Was der Haftbefehl für Netanjahus Reise bedeutet
Israels Premier Netanjahu besucht Ungarn, obwohl es einen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen ihn gibt. Ungarns Regierungschef Orban hat angekündigt, dass dem Gast keine Festnahme drohe. Was bedeutet das?
Im vergangenen November hat der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehle erlassen. Der israelische Regierungschef Benjamin Netanjahu und sein Verteidigungsminister Yoav Gallant könnten für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sein, so die Richter.
Es geht um den israelischen Militäreinsatz im Gazastreifen. Seit Oktober 2023 reagiert Israel auf den Angriff der Hamas und die Verschleppung von Geiseln. Dabei wurden Zehntausende Menschen getötet und ein Großteil des Gazastreifens zerstört.
Laut IStGH könnte Israel die Zivilbevölkerung im Gazastreifen für Monate von wichtigen Gütern wie Nahrungsmittel und medizinische Versorgung abgeschnitten haben. In zumindest zwei Fällen sollen Zivilisten das Ziel militärischer Angriffe gewesen sein. Beides sind womöglich schwerste Menschenrechtsverbrechen, für die Netanjahu und Gallant verantwortlich sein könnten. Für die Verfolgung wäre der Internationale Strafgerichtshof zuständig.
Gericht ist zuständig - obwohl Israel kein Mitgliedsland ist
Das Gericht wird aktiv, wenn in einem der insgesamt 125 Mitgliedsstaaten Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden oder die Täter aus einem Mitgliedsland stammen. Israel ist zwar kein Mitglied, weil es das Gericht nicht anerkennt. Für den Gazastreifen, wo die israelischen Taten begangen worden sein sollen, ist der IStGH aber zuständig.
In dieser Woche ist Netanjahu in Ungarn zu Besuch. Ungarn ist IStGH-Mitgliedsland und wäre deshalb eigentlich verpflichtet, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken. Ungarns Regierungschef Viktor Orban hat aber schon im Vorfeld deutlich gemacht, dass das nicht passieren werde. "Das überrascht mich bei Orban zwar nicht, aber macht mir große Sorgen", sagt Christoph Safferling, Rechtsprofessor an der Universität Erlangen-Nürnberg. Die Reputation des Gerichtshofs könne leiden.
Keine guten Argumente
Ungarn kann sich mit der Verweigerung kaum auf rechtliche Argumente stützen. Drei Aspekte werden in diesem Zusammenhang diskutiert, die Völkerrechtler im Ergebnis aber nicht überzeugen.
Erstens wird hinterfragt, ob Ungarn tatsächlich IStGH-Mitgliedsstaat ist. Ungarn hat aber das Römische Statut - der völkerrechtliche Vertrag für den IStGH - unterzeichnet und auch mit einem ungarischen Gesetz umgesetzt, also ratifiziert. Dieses Ratifizierungsgesetz wurde aber offenbar von keinem ungarischen Staatsoberhaupt unterschrieben. Ändert das etwas an der Mitgliedschaft? Nein, sagen Experten. "Vertragsstaaten können sich ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht durch fehlende Umsetzung ihres Beitritts zu einem völkerrechtlichen Vertrag entziehen", so Kai Ambos, Professor für Völkerrecht an der Universität Göttingen, zur ARD-Rechtsredaktion.
Ein weiterer Beleg sei, dass Ungarn sich in der Vergangenheit auch wie ein Mitgliedsland verhalten hat. Es habe sich etwa an der Finanzierung des Gerichts beteiligt und an den jährlichen Konferenzen teilgenommen, so Jura-Professor Christoph Safferling. Bis zum vergangenen Jahr gab es sogar einen ungarischen Richter. "Dass kein Präsident unterschrieben hat, ist eine komische Ausrede", meint Safferling, Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien, die sich für die Förderung internationalen Strafrechts einsetzt.
Keine Absprachen zwischen Ungarn und Gerichtshof bekannt
Auch eine zweite Konstellation, wegen der Ungarn Netanjahu auf freiem Fuß lassen dürfte, greift wohl nicht. Ungarn könnte eine individuelle Vereinbarung mit dem Gerichtshof geschlossen haben und so den Haftbefehl umgehen. Das Römische Statut sieht solche Vereinbarungen zwar als sogenannte Konsultationen vor. Damit kann sich ein Mitgliedsstaat an den Gerichtshof wenden, wenn es Probleme mit einem Haftbefehl hat. Etwa, wenn ein Mitgliedsland den Verdächtigen nicht finden kann oder für die Festnahme andere vertragliche Pflichten verletzen müsste. Das Konsultationsverfahren muss nicht zwingend öffentlich werden. "Meines Wissens nach hat Ungarn es aber nicht eingeleitet", sagt Juraprofessor Kai Ambos.
Zuletzt hatte die Mongolei Wladimir Putin bei einem Staatsbesuch vergangenes Jahr nicht festgenommen und den Gerichtshof erst kurz vorher konsultiert. So eine Anfrage müsse aber rechtzeitig erfolgen, entschied der Gerichtshof später. Dieses Argument dürfte also im aktuellen Fall von Ungarn ebenfalls nicht durchgreifen.
Das dritte mögliche Argument kommt laut Rechtswissenschaftlern ebenfalls nicht in Betracht: eine Immunität von Netanjahu als Staatsoberhaupt. Ausländische Staatsoberhäupter können zwar bei Besuch in einem anderen Land Immunität genießen, also vor Strafverfolgung geschützt sein. Das gilt aber nur bei Verfolgung durch die Landesjustiz, nicht durch die internationale Justiz. Nach dem sogenannten Völkergewohnheitsrecht gilt die Immunität also nicht, wenn der Internationale Strafgerichtshof um Festnahme bittet.
"Der Internationale Strafgerichtshof ist ja gerade deswegen gegründet worden, um das Völkerstrafrecht auch gegen diese Personen, also gegen Staatsoberhäupter und Regierungschefs, anwenden zu können", erklärt Christoph Safferling im Gespräch mit der ARD-Rechtsredaktion. Der IStGH selbst hat das zuletzt in seiner Entscheidung zum Staatsbesuch von Putin in der Mongolei nochmal klargestellt.
Auch Merz möchte Netanjahu empfangen
In Deutschland wird ebenfalls diskutiert, Netanjahu als Staatsgast zu empfangen und ihn dabei nicht festzunehmen. Zuletzt hatte Friedrich Merz nach der Bundestagswahl gesagt, er wolle dafür Wege finden.
Das sorgte für viel Kritik. Deutschland würde das Völkerrecht brechen, sollte es den IStGH-Haftbefehl nicht beachten, so die Einschätzung von Kai Ambos. "In Deutschland ist die Rechtslage aber noch eindeutiger als in Ungarn." Die einzig denkbare Möglichkeit wäre, eine gemeinsame Lösung mit dem IStGH zu suchen. Dafür bliebe nur das beschriebene Konsultationsverfahren.
Ungarn braucht wohl keine Sanktionen fürchten
Formal betrachtet hat Viktor Orban kein überzeugendes Argument, warum Ungarn Netanjahu nicht festnehmen sollte. Doch Ungarn könnte es trotzdem einfach lassen. Echte Konsequenzen drohen dann nämlich nicht. Fördermittel einfrieren, wie die EU es teils macht, kann der Gerichtshof nicht.
Zwar könnte die Konferenz aller Mitgliedsstaaten des IStGH gegenüber Ungarn einen Tadel aussprechen. Doch der wäre eher symbolisch. Alternativ könnten die Mitgliedsländer Ungarn vorübergehend vom Gerichtshof ausschließen. Orban würde das aber noch in die Hände spielen: Zuletzt waren Stimmen laut geworden, dass Ungarn sich der Zuständigkeit der Richter in Den Haag dauerhaft entzieht.
Konsequenzen könnte der unbeschadete Besuch von Netanjahu aber für den Gerichtshof selbst haben. "Damit wird die Legitimität des IStGH untergraben. Er hängt von der Kooperation seiner Vertragsstaaten ab", erklärt Jurist Kai Ambos. Viktor Orban kümmert das aktuell offenbar wenig. Die Sorge: Auch andere Staaten könnten Regeln und Haftbefehle des Gerichtshofs künftig ignorieren und so die Autorität des Internationalen Strafgerichtshofs untergraben.