WikiLeaks-Gründer Assange Entscheidung über Auslieferung wird noch dauern
Der in Großbritannien inhaftierte WikiLeaks-Gründer Assange wird wohl noch länger im Unklaren darüber gelassen, was mit ihm geschieht. Die Entscheidung über eine Auslieferung fällt voraussichtlich nicht vor März.
Der Rechtsstreit über die Auslieferung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange von Großbritannien an die USA wird wohl so bald nicht entschieden. Die Anhörung vor der letzten Gerichtsinstanz, dem Londoner High Court, endete ohne Urteil. Die zuständigen Richter werden es frühestens im März bekannt geben.
Dabei geht es um die Frage, ob dem australischen Staatsbürger Assange ein volles Berufungsverfahren zusteht. Für den 52-Jährigen wäre es die letzte Chance, sich vor einem britischen Gericht gegen seine Abschiebung zu wehren.
Vorgänge liegen fast 15 Jahre zurück
Das US-Justizministerium will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning habe Assange vor knapp 15 Jahren geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht. Damit habe Assange deutlich mehr getan als ein Journalist, der Informationen beschaffe, argumentierte die Anwältin der US-Regierung vor dem Londoner Gericht.
Verbrechen in "nie da gewesenem Ausmaß" aufgedeckt
Assanges Anwälte hingegen sehen in der Strafverfolgung eine Vergeltungsaktion Washingtons, weil WikiLeaks durch die Veröffentlichungen Verbrechen der US-Regierung in einem "noch nie da gewesenen Ausmaß" aufgedeckt habe - darunter auch Folter und Tötungen. Die US-Seite bestreitet dies und argumentiert, dass die Grundlage für die Strafverfolgung das Gesetz und Beweise seien.
Bei einer Verurteilung in den USA drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft. Von US-Seite hieß es allerdings, dass die Strafe vermutlich wesentlich kürzer ausfallen werde.
Assange bei Anhörung nicht dabei
Assange selbst war bei der Anhörung nicht vor Ort. Wikileaks erklärte seine Abwesenheit mit Unwohlsein. Seine Ehefrau Stella Assange ließ wissen, ihr Mann habe teilnehmen wollen, sei aber "nicht bei guter Verfassung". Familie und Unterstützer verwiesen darauf, dass Assange psychisch und körperlich unter den juristischen Problemen der vergangenen Jahre gelitten habe.