Außenministertreffen in Brüssel EU streicht Iranische Volksmudschahedin von Terrorliste
Die EU hat die Iranischen Volksmudschahedin (PMOI) von ihrer Liste terrorverdächtiger Organisationen gestrichen. Sie reagierte damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichts, das die Begründung für die Einstufung der PMOI als Terrororganisation für unzureichend erklärt hatte.
Nach dreijährigem Rechtsstreit hat die Europäische Union die iranische Oppositionsbewegung der Volksmudschahedin von ihrer Liste der Terror-Organisationen gestrichen. Die EU-Außenminister nahmen die gekürzte Liste nach Angaben von Diplomaten ohne weitere Debatte an. Damit muss die EU auch das eingefrorene Vermögen der Gruppe freigeben. Deutschland setzte sich vergeblich für eine weitere Terror-Einstufung ein.
Bereits mehrere Klagen gewonnen
Die Organisation hatte sich zuvor mit mehreren Klagen in Großbritannien und beim Europäischen Gerichtshof erfolgreich gegen die Einstufung als Terroristen sowie die Beschlagnahme ihres Vermögens gewehrt. Zuletzt hatte der EU-Gerichtshof im vergangenen Dezember die Aufnahme der Organisation in die EU-Terrorliste als unrechtmäßig bezeichnet, weil ihr rechtliches Gehör verweigert worden und die Begründung der Entscheidung nicht nachprüfbar sei.
Einfluss im Iran begrenzt
Ebenso wie die USA hatte die Europäische Union die Volksmudschahedin 2002 auf ihre Liste terroristischer Organisationen gesetzt. Auf dieser Liste, die ständig aktualisiert wird, stehen auch die palästinensische Hamas und die Tamilen-Tiger von Sri Lanka.