Diskussion in Brüssel Bargeld-Limit gegen Geldwäsche?
Um Geldwäsche in der EU zu bekämpfen, diskutieren die Mitgliedsstaaten über eine Obergrenze für Barzahlungen. Nach deutschen Vorstellungen soll sie europaweit bei 5000 Euro liegen. Ziehen die anderen Staaten nicht mit, plant die Bundesregierung einen Alleingang.
Die 5000 Euro-Grenze soll es Kriminellen schwerer machen, ihrem illegalen Geld einen legalen Anstrich zu verpassen. Denn bei der Geldwäsche kommt sehr häufig Bargeld zum Einsatz. Ein Beispiel: Ein Krimineller nimmt die Bargeld-Einnahmen aus seinen Drogengeschäften, kauft damit Kunst oder Antiquitäten, verkauft sie später wieder, verbucht den Erlös als Einnahme und damit sieht alles legal aus.
Das funktioniert mit Kunstgegenständen besonders gut, sagt Kai Bussmann, Professor für Strafrecht an der Martin Luther Universität Halle: "Sie können Kunstobjekte völlig frei handeln. Sie können sie mit Lastwagen durch ganz Europa, durch die ganze Welt verschicken." Im Gunde genommen könne man diese Kunstwaren wie Geld einsetzen, meint Bussmann. Kunstgegenstände würden unter dem Radar fliegen: "Sie können es nicht kontrollieren", warnt der Strafrecht-Professor. Geldwäsche sei wahrscheinlich sogar ein Grund, warum die Kunstpreise derzeit weltweit durch die Decke schießen.
In Deutschland waschen Kriminelle gerne
Bussmann hat im Auftrag des Finanzministeriums untersucht, in welchen Branchen in Deutschland Geld gewaschen wird. Neben dem Kunsthandel nennt er vor allem den Verkauf von Immobilien, den Handel mit teuren Jachten und die Gastronomie.
Rund 100 Milliarden Euro jährlich dürften in Deutschland gewaschen werden. Geld, das oft auch aus dem Ausland stammt, denn ein Land mit Rechtssicherheit und Stabilität ist auch für Kriminelle attraktiv. "Es kann ihm nicht einfach irgendetwas weggenommen werden, wie in anderen Ländern. Es gibt keine kriminelle Organisation, einen Wettbewerber sozusagen, der ihn sozusagen wegschießt." In Russland oder der Ukraine, so glaube er, seien viele Dinge zum Beispiel nicht so sicher. "Wie würden Sie es denn tun? Würden Sie ihr schwarzes Geld in der Ukraine anlegen?", fragt der Strafrechtler.
Obergrenze nicht zu niedrig ansetzen
Eine Obergrenze für Barzahlungen würde solche Geschäfte zumindest erschweren - denn der Kunsthändler, der plötzlich ganz viel Bargeld bei der Bank einzahlen will, müssten dann erklären, wo das herkommt. In anderen europäischen Ländern gibt es bereits Obergrenzen, in Spanien liegt sie zum Beispiel bei 2500 Euro.
Das wäre ein bisschen niedrig, berührte schon zu sehr den Alltag der Normalbürger, meint Finanz-Staatssekretär Michael Meister von der CDU. Er will sich für eine einheitliche europäische Obergrenze von 5000 Euro bei Bar-Geschäften einsetzen:"Wir gehen davon aus, dass das eine realistische Größenordnung ist", sagt der CDU-Mann. Wenn man sich anschauen würde, wo große Transaktionen stattfinden, wie zum Beispiel in den Bereichen Kultur oder Immobilien, dann seien Transaktionen unterhalb dieser Grenze weniger relevant, so Meister. "Von daher glauben wir, dass wir da in der richtigen Größenordnung sind."
Anwälte und Notare bekommen Ausnahmen
Darüber wird jetzt in Brüssel geredet. Kommt dieses Jahr keine europäische Regelung zustande, will die Bundesregierung die Obergrenze allein für Deutschland festlegen. Alle Schlupflöcher wären damit aber noch nicht gestopft - ein besonders großes gibt es bei Immobiliengeschäften. Hier ist oft sehr viel Bargeld im Spiel, das auf so genannte Anderkonten von Anwälten oder Notaren eingezahlt wird. Diese Praxis will die Bundesregierung nicht verbieten, sondern lediglich mit den Anwaltskammern reden. Das Ziel: Anwälte und Notare sollen verdächtige Fälle melden, das aber freiwillig.