Thailand Paetongtarn zur Regierungschefin gewählt
Thailand hat eine neue Premierministerin: Die 37-jährige Paetongtarn Shinawatra rückt an die Regierungsspitze des Landes. Sie ist die Tochter des Milliardärs und Ex-Regierungschefs Thaksin Shinawatra.
Nur zwei Tage nach der Absetzung des thailändischen Premierministers Srettha Thavisin infolge eines Urteils durch das Verfassungsgericht hat das Land eine neue Regierungschefin: Die 37 Jahre alte Paetongtarn Shinawatra wurde vom Parlament in Bangkok mit deutlicher Mehrheit zur Nachfolgerin Sretthas gewählt.
Sprössling des bekannten Shinawatra-Clans
Paetongtarn ist damit die zweite Frau, die in Thailand an die Regierungsspitze rückt und die bislang jüngste Premierministerin des Königreichs. Paetongtarn gehört dem bekannten Shinawatra-Clan an: Sie ist die Tochter des Milliardärs und früheren Regierungschefs Thaksin Shinawatra und die Nichte der früheren Premierministerin Yingluck Shinawatra. Beide waren jeweils mehrere Jahre an der Macht, wurden dann aber durch Militärcoups entmachtet und gingen ins Exil. Im stark polarisierten Königreich hat die Familie aber weiter viele Anhänger.
Bei der Wahl im Parlament war Paetongtarn, Vorsitzende der Regierungspartei Pheu Thai, als einzige Kandidatin aufgestellt worden. Sie ist zwar keine Abgeordnete des Parlaments, was in Thailand aber auch keine Voraussetzung ist, um das Amt an der Regierungsspitze zu erhalten.
Gericht urteilte gegen Srettha wegen eines Ethikverstoßes
Vor zwei Tagen hatte das Verfassungsgericht in Bangkok den bis dahin amtierenden Regierungschef abgesetzt. Im Mai hatten Dutzende, dem Militär nahestehende Senatoren gegen Srettha geklagt. Sie warfen ihm einen Ethikverstoß vor. Hintergrund war die Ernennung des Politikers Pichit Chuenban zum Minister, obwohl er vorbestraft war.
Das Gericht gab den Klägern recht. Srettha habe als Premier die alleinige Verantwortung dafür gehabt, die Qualifikationen von potenziellen Kabinettsmitgliedern zu prüfen, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit seiner Wahl habe er damit bewusst gegen den Ethik-Kodex verstoßen.