Reaktion auf Vorgehen Berlins Iran weist zwei deutsche Diplomaten aus
Der Iran hat zwei deutsche Diplomaten zu unerwünschten Personen erklärt und sie des Landes verwiesen. Sie sollen sich in "innere Angelegenheiten" eingemischt haben. Das Auswärtige Amt kritisiert den Schritt als "willkürlich und ungerechtfertigt".
Als Vergeltung für die Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten aus Deutschland hat die Regierung in Teheran nun zwei deutsche Diplomaten des Landes verwiesen. Der Sprecher des iranischen Außenministeriums, Nasser Kanaani, teilte mit, die beiden deutschen Diplomaten würden wegen der "Intervention der deutschen Regierung in innere und juristische Angelegenheiten" des Iran zu unerwünschten Personen erklärt. Um welche Diplomaten es sich handelt, ist noch nicht bekannt.
"Das Außenministerium hat den deutschen Botschafter einbestellt und ihn über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt", sagte Ministeriumssprecher Kanaani laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Mehr. Irans Außenpolitik gründe auf einer respektvollen Zusammenarbeit mit anderen Staaten. Wenn dies nicht auf Gegenseitigkeit beruhe, sei Teheran gezwungen, andere Seiten aufzuziehen.
Auswärtiges Amt kritisiert Ausweisung
Das Auswärtige Amt kritisierte die Ausweisung als "willkürlich und ungerechtfertigt". Die beiden deutschen Botschaftsangehörigen seien "mit Offenheit, Interesse und großem Engagement vor Ort im Einsatz" gewesen, erklärte der Sprecher. Sie hätten sich nichts zu Schulden kommen lassen.
"Der heutige Schritt war nach der Ausweisung von zwei iranischen Diplomaten am 22. Februar zu erwarten, er ist jedoch aus Sicht der Bundesregierung in keinster Weise gerechtfertigt", erklärte ein Ministeriumssprecher in Berlin.
Zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft ausgewiesen
Das Auswärtige Amt hatte vergangene Woche zwei Mitarbeiter der iranischen Botschaft ausgewiesen und den Geschäftsträger einbestellt. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hatte damit auf das von einem iranischen Gericht verhängte Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd reagiert.
Der 67-jährige Aktivist und Softwareentwickler war in der Islamischen Republik wegen "Korruption auf Erden" verurteilt worden. Der Iran beschuldigt Sharmahd der Mitgliedschaft in einer pro-monarchistischen Gruppe, die für einen tödlichen Bombenanschlag 2008 verantwortlich gemacht wird. Gegen das Urteil kann vor dem Obersten Gericht Berufung eingelegt werden.
Eine "Persona non grata" ist eine "unerwünschte Person". Wird ein Diplomat oder Konsularbeamter von einem Gastland zu einer solchen erklärt, ist er nicht mehr willkommen oder darf nicht einreisen. Handelt es sich um einen im Gastland tätigen Diplomaten, so wird dessen Arbeit durch die entsprechende Benachrichtigung an den Heimatstaat beendet. Dieser ist wiederum völkerrechtlich verpflichtet, die "Persona non grata" abzuberufen.
Mit der Erklärung zur "unerwünschten Person" ist eine bestimmte Ausreisefrist verbunden. Geregelt werden Rechte und Pflichten von Diplomaten und Konsularbeamten durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK). Wichtigstes Vorrecht ist danach die Immunität eines Diplomaten. Verstößt er nach Ansicht des Gastlandes jedoch gegen ein dortiges Gesetz oder eine Verpflichtung aus den Wiener Konventionen, kann er zur "Persona non grata" erklärt werden, wie es auf der Website des Auswärtigen Amtes heißt.
Die Bundesregierung machte am 4. Dezember 2019 von diesem Mittel Gebrauch, als sie zwei Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin zu unerwünschten Personen erklärte. Der Schritt steht in Zusammenhang mit dem Mord an einem Georgier in Berlin. Die Spuren führen nach Russland.