Nach Razzia in Trumps Anwesen Durchsuchungsdokument nicht veröffentlicht
Mehrere US-Politiker hatten gefordert, die eidesstattliche Erklärung zum Durchsuchungsbeschluss im Anwesen von Ex-Präsident Trump zu veröffentlichen. Das Justizministerium lehnt das ab - zum Schutz laufender Ermittlungen.
Das US-Justizministerium lehnt es ab, das Dokument zu veröffentlichen, mit dem die Behörden den richterlichen Durchsuchungsbeschluss im Anwesen des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump erwirkt hatten. Zum Schutz laufender Ermittlungen müsse die eidesstattliche Erklärung der Ermittlungsbehörden unter Verschluss bleiben, erklärte das Ministerium.
In dem Dokument seien "höchst wichtige und detaillierte Ermittlungsfakten" und hochsensible Informationen über Zeugen enthalten. Sollte es veröffentlicht werden, müssten so viele Passagen geschwärzt werden, dass das Dokument nicht mehr lesbar wäre, so das Justizministerium.
Möglicher Verstoß gegen das Spionagegesetz
Mehrere Politiker und Medien in den USA hatten zuvor Einblick in das Dokument gefordert, mit dem der Durchsuchungsbeschluss beantragt wurde.
Am Montag vor einer Woche wurde Trumps Anwesen Mar-a-Lago im US-Bundesstaat Florida durch das FBI durchsucht. Grundlage des Einsatzes war der Verdacht, dass Trump womöglich gegen das Spionagegesetz und andere Gesetze verstoßen haben könnte.
Auch "streng geheime" Unterlagen
Der Durchsuchungsbeschluss und eine Liste mit sichergestellten Dokumenten wurde hinterher veröffentlicht. Es geht um Unterlagen, die Trump nach Ende seiner Amtszeit vom Weißen Haus nach Mar-a-Lago mitgenommen haben soll.
US-Präsidenten sind dazu verpflichtet, nach ihrer Amtszeit alle offiziellen Dokumente - auch E-Mails und Briefe - an das Nationalarchiv zu übergeben. Aus der veröffentlichten Liste geht hervor, dass auch "streng geheime" Unterlagen in Trumps Villa waren.
Mit Informationen von Laura Goudkamp, ARD-Studio Washington