Verfassungsgericht in Uganda Klage gegen Anti-LGBTQ-Gesetz gescheitert
Es sieht lebenslange Haft bis hin zur Todesstrafe vor: ein Gesetz in Uganda, das "homosexuelle Handlungen" kriminalisiert. Menschenrechtler hatten dagegen geklagt - erfolglos. Das Verfassungsgericht wies ihren Antrag ab.
Das Verfassungsgericht im ostafrikanischen Binnenstaat Uganda hat eine Klage gegen das international laut kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz abgewiesen. Das im vergangenen Mai verabschiedete Regelwerk werde weder aufgehoben noch ausgesetzt, teilte das Gericht in Kampala mit.
Laut dem Gesetz stellt die "Beteiligung an homosexuellen Handlungen" ein Verbrechen dar, das mit lebenslanger Haft geahndet werden kann. "Schwere Homosexualität" kann demnach sogar mit der Todesstrafe geahndet werden, die jedoch seit Jahren in Uganda nicht mehr vollstreckt worden ist.
Gegen das Gesetz geklagt hatten Menschenrechtsaktivisten, Rechtswissenschaftler und zwei Parlamentsabgeordnete der regierenden Partei Nationale Widerstandsbewegung (NRM). Die Kläger sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das von Ugandas Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre.
Uganda hatte im Mai 2023 - ungeachtet von Protesten im Ausland - eines der härtesten Gesetze gegen homosexuelle Menschen verabschiedet. Der vorsitzende Richter teilte mit, das Gesetz sei im Wesentlichen mit den Grundrechten vereinbar. Gegen das Urteil kann noch vor dem Obersten Gerichtshof geklagt werden.
Internationaler Aufruhr vor einem Jahr
Der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk hatte schon damals scharfe Kritik an dem Gesetz geübt und den Präsidenten des Landes aufgefordert, es nicht zu unterschreiben. Türk bezeichnete das Gesetz als eines der "schlimmsten seiner Art in der Welt". Es könnte ein Freibrief sein für die "systematische Verletzung" fast aller Menschenrechte.
Die Niederlande reagierten damals mit dem Einfrieren von Zahlungen. Die USA und Deutschland kündigten an, Zusammenarbeiten zu prüfen. Das Auswärtige Amt forderte im Mai 2023, das Gesetz müsse zurückgenommen werden, weil es gegen internationale Verpflichtungen verstoße. Die Weltbank stoppte die Vergabe neuer Kredite an Uganda.
Für das Gesetz waren mehrere Anläufe unternommen worden. Schon vor Unterzeichnung seien die Auswirkungen zu spüren gewesen, sagte ein ugandischer Aktivist vergangenes Jahr. Krankenhäuser hätten etwa Homosexuelle abgewiesen, weil die Einrichtungen fürchteten, von der Regierung schikaniert zu werden. Ein bekannter Aktivist wurde vor Jahren ermordet.
Mit Informationen von Antje Diekhans, ARD-Studio Nairobi